Merkblatt Kennzeichnung gebeiztes Saatgut
Vor dem 14.06.2011 war das Inverkehrbringen von Saatgut ausschließlich saatgutrechtlich geregelt, und zwar im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) und der Saatgutverordnung (SaatgutV). Seit dem 14.06.2011 gelten durch die EU-Verordnung 1107/2009 darüber hinaus auch pflanzenschutzrechtliche Regeln, soweit gebeiztes Saatgut in Verkehr gebracht wird. Seither muss gebeiztes Saatgut also sowohl nach saatgutrechtlichen Vorschriften als auch nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet werden. Dementsprechend ist gebeiztes Saatgut mit zwei Etiketten, nämlich einem Saatgutetikett und einem Beizetikett zu kennzeichnen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt zur Kennzeichnung von gebeiztem Saatgut.
Merkblatt Kennzeichnung von gebeiztem Saatgut (erfordert Login)