QSS-Folgeaudits
Um die einzelnen Betriebe, die an dem branchengetragenen Qualitätssicherungssystem für Z-Saatgut (QSS) teilnehmen, zu unterstützen, wird der Gemeinschaftsfonds Saatgetreide (GFS) in Zukunft jeweils im Januar die Betriebe, deren Audit in diesem Kalenderjahr seine Gültigkeit verliert (letztes Anlagenaudit liegt drei Jahre oder länger zurück), darüber informieren. Desweiteren wird der GFS diese Betriebe, sofern keine Meldung über ein bestandenes Audit vorliegt, in der zweiten Jahreshälfte an das ausstehende Audit erinnern. Eine entsprechende Erinnerung ist den QSS-Teilnehmern zugegangen. Um die QSS-Anforderungen weiterhin zu erfüllen, müssen diese Betriebe Ihre Prozessqualität durch ein Anlagenaudit nachweisen.
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